Samthummel nach Jahrzehnten in Oberösterreich wiederentdeckt!
Die Samthummel (Bombus confusus), deren letzter Fund aus Oberösterreich aus dem Jahr 1967 datiert, konnte Ende August im Rahmen des Naturbeobachtung.at-Treffens von Maria Zacherl, Walter Wallner und Johann Neumayer im Sauwald wieder nachgewiesen werden. Ebenso konnte die Grubenhummel (Bombus subterraneus) aufgefunden werden. Die Nachweise gelangen in Rotkleefeldern. Durch die intensive Wiesenbewirtschaftung mit einer großflächigen gleichzeitigen Mahd erleiden bis spät in den Herbst fliegende Hummelarten einen eklatanten Nahrungsmangel. Das führte dazu, dass diese Arten über weite Gebiete Mitteleuropas ausgestorben sind. Rotkleereiche Wiesen, Strassenränder und vor allem Kleegraswiesen, bei denen der Rotklee noch zur Blüte kommt, sind die Voraussetzung dafür, dass diese Arten überleben können. Außerdem dürfen blütenreiche Flächen nicht weiter als 500m auseinanderliegen, damit die Hummeln nach der Mahd auf das nächste Feld oder die nächste Wiese ausweichen können. Gebiete mit Nutzungsvielfalt und kleinflächiger Struktur ermöglichen das Überleben dieser Arten, die in den großflächigen Maisanbaugebieten und auch im Intensivgrünland längst verschwunden sind.
Daraus z. B.:„Die DHG ist eine eigenständige Fachabteilung im Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e. V. und erster Ansprechpartner bei allen Fragen der Kalkanwendung im Bereich der Land- und Forstwirtschaft.“
„Die Laborversuche mit Ameisen, Bienen und Raupenfliegen führen nach Behandlung mit Kalkstaub in allen Fällen zu teilweise drastischen Beeinträchtigungen, z.B. zu hoher Mortalität, geringer Fruchtbarkeit und geringerem Beuteeintrag. Dabei werden besonders die Antennen und Mundwerkzeuge mit Staubpartikeln überzogen, während die Stigmen frei bleiben.....Die im Labor beobachteten Schäden durch Staub treten bei Ameisen auch im Freilandversuch auf, sind hier jedoch deutlich geringer.....Bereits der heutige Kenntnisstand über die Nebenwirkungen der Kalkung mit Staubdüngern verbietet die Ausbringung während der Vegetationszeit. Zwischen dem 28. Februar und dem 15. November sollte nur Granulat oder feuchtes Material ausgebracht werden.“
----Als Vorsorgemaßnahme ist in das FVA-Merkblatt zur Bodenschutzkalkung der Hinweis aufgenommen, dass auf die Verblasung staubfeinen, trockenen Materials in der Hauptvegetationszeit verzichtet werden soll. Ein genereller Verzicht auf Ausbringung von Kalk auf dem Weg der Verblasung trockenen Staubs in der Vegetationszeit ist nach Ansicht der Landesregierung aber nicht sachgerecht, insbesondere da ein schlüssiger Nachweis seiner Schädlichkeit für Tiere nicht besteht (vgl. Ziffer 4). Wenn die oben dargestellten differenzierenden Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden (vgl. Ziffer 6), erscheint es vertretbar, einen Anteil von Kalkungsflächen auch während der Vegetationszeit mit trockenem, staubfeinem Kalk zu behandeln. Hierbei sollen die Standorte von Ameisenhügeln ausgespart werden. Dies ist flächenscharf möglich. Die Ausbringung von erdfeuchtem Kalkmaterial mit dem Hubschrauber ist für Ameisen völlig unbedenklich – dies ist derzeit die häufigste Ausbringungsform.
Hauk Minister für Ernährung und Ländlichen Raum
„Ich plädiere hier zum wiederholten Male dafür, dass man Gesetzestexte mit Blick auf das gewünschte Ziel, hier Natur- und Artenschutz, interpretieren sollte. Wortklauberei und akribische Suche nach Möglichkeiten, das Gesetz dennoch zu unterlaufen, halte ich für eine grundfalsche Einstellung gegenüber unserer Gesetzgebung ganz allgemein. - Meine Meinung.“
10.000 Euro – so viel Geld muss ein YouTuber für eine Wanderung im Siebengebirge zahlen. In einem Video darüber macht er seinem Ärger Luft.
"Das Wandern ist des Müllers Lust", besagt ein altes Volkslied. Dem YouTuber Sebastian Reuter aus Köln ist die Lust am Wandern in Naturschutzgebieten aber erst mal vergangen. Der Grund: Das Amt für Umwelt und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises will über 10.000 Euro von ihm.
Denn: Auf einer seiner Wanderungen im Siebengebirge und der Wahner Heide soll er mehrfach gegen den Naturschutz verstoßen haben. Unter anderem wirft ihm die Behörde vor, dass er eine Spinne und einen Salamander mutwillig beunruhigt habe.
Außerdem habe er verbotenerweise in Schutzhütten übernachtet. Diese sind als Regenschutz gedacht. Auch habe er verbotenerweise Feuer gemacht, um sich Essen zu kochen. Seinem Ärger um den Bußgeldbescheid mit 22 Verstößen macht er auf seinem YouTube-Kanal Luft.
Er hält es für unverhältnismäßig, ihn für diese Dinge zur Rechenschaft zu ziehen, insbesondere für den Vorwurf, in einer Schutzhütte gecampt zu haben. Einsicht zeigt er nicht: "Wie soll ich Reue zeigen, wenn man mir vorwirft, ich hätte in einer Schutzhütte übernachtet?" Hätte er Reue gezeigt, sagt er, wären ihm 7.500 Euro erlassen worden. Er sehe nicht, dass er etwas falsch gemacht habe. Zur Verdeutlichung schildert er eine Situation, in der er eine Spinne filmen wollte. Er habe sie angepustet und sie angeleuchtet, damit sie sich bewege. Das wird sinngemäß als mutwillige Störung von Wildtieren ausgelegt. Dass offenes Feuer im Naturschutzgebiet grundsätzlich verboten ist, darauf weist er im Video nicht hin.
Auf die Verstöße sei das Amt für Umwelt und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises aufmerksam geworden, indem es soziale Medien durchforstet habe. Wenn Außendienstmitarbeiter wegen Regens nicht unterwegs seien, würden sie dort nach Verstößen suchen. Letztlich habe der YouTuber dann die volle Höhe des Bußgeldes bezahlen wollen. "Ich kann nichts von Einsicht in die Kamera heucheln", sagt er in seinem Video. (Hervorhebungen durch mich, Merkur)
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