Merkur hat geschrieben:Hallo Trailandstreet,
Danke für den Hinweis! - Habe es gleich an den Landesvorsitzenden der ASW Niedersachsen weiter gemeldet.
Man könnte dieses illegale Angebot auch direkt bei ebay "melden", dann würde es wohl umgehend gelöscht (und der Anbieter würde einen anderen Weg suchen). Aber es ist sicher besser, dass die ASW erst mal mit dem Anbieter Kontakt aufnehmen und evtl. eine Rettungs-Umsiedlung planen kann.
Generell:
Adressen der Landesverbände sind auf dieser Seite anklickbar: http://ameisenschutzwarte.de/
Wenn der Landesverband nicht bekannt ist, bitte eines oder mehrere der Vorstandsmitglieder vom Bundesverband informieren: http://ameisenschutzwarte.de/frame.php?section=dasw
MfG,
Merkur
Merkur hat geschrieben:Waldameisenschutz seit 1798Anlässlich einer Anfrage an die DASW habe ich dieses Dokument erhalten, das ich hier einbringen möchte. Gefragt war nach der Quelle für die Angabe unter „Wussten Sie schon, dass: ... Waldameisen seit über 200 Jahren unter Naturschutz stehen?“ auf dieser Seite (ganz unten).
Man muss die Zeit berücksichtigen: Damals war alles, was wir heute als „Waldameisen im engeren Sinne“ betrachten, also die Untergattung Formica und evtl. Coptoformica mit ihren auffälligen Hügeln aus Nadeln und anderem Bestandsabfall, noch unter „Formica rufa“, “Rote Waldameisen“ bekannt. Sinngemäß umfasst also das Verbot alle heute unterschiedenen Arten.
Das Dokument ist wahrscheinlich das Älteste, in dem ein behördlicher Schutz für diese Ameisen aufgrund ihrer Nützlichkeit für das Ökosystem ausgesprochen wurde. Natürlich galt es seinerzeit nur für den angegebenen Bereich.
MfG,
Merkur
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